Kaufpreis 2.000.000 €
47057 Duisburg
Objektdaten
Veröffentlicht am: 25. Oktober 2025
Frei ab: 1. Juli 2026
Baujahr: 1922
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Objektbeschreibung
Das zu veräußernde Grundstück ist mit einem Büro- und Verwaltungsgebäude bebaut und voll erschlossen. Das Landesbehördenhaus besteht aus vier Gebäudeteilen, die im Inneren miteinander verbunden sind. Die Bruttogeschossfläche beträgt rd. 12.900 m². Der Altbau an der Mülheimer Straße war das erste Gebäude, welches 1920 errichtet und nach kriegsbedingter Zerstörung im Jahr 1950 wiederaufgebaut wurde. In etwa zeitgleich wurde der achtgeschossige Turmbau errichtet, der seinerzeit ein architektonischer Glanzpunkt des Wiederaufbaus war und von der Stadt Duisburg zu Marketingzwecken genutzt wurde. Im Jahr 1953 wurde das Grundstück um den L-Bau in der Ludgeristraße erweitert. In welchem Jahr der Z-Bau errichtet wurde, ist unbekannt.Die Liegenschaft soll zukünftig, mindestens in Teilen wohnungswirtschaftlich genutzt werden und mussganzheitlich umfangreich saniert und brandschutztechnisch ertüchtigt werden.Das Objekt verfügt derzeit über eine Mietfläche von rd. 10.350 m². Derzeit werden Teile der Liegenschaft noch durch die Stadt Duisburg (rd. 1.650 m²) und Polizei (rd. 200 m²) genutzt. Die Mietverträge enden spätestens zum 30.06.2026. Der Besitzübergang an den Käufer erfolgt erst mit Auszug der Mieter.GrundbuchAmtsgericht Duisburg, Grundbuch von Duisburg, Blatt 3995Abteilung I:Gemarkung Duisburg, Flur 340, Flurstücke 73, 74, 75, 76, 77, 188, 258 und 260 mit einer Gesamtgröße von 2.864 m²Abteilung II:- Ein Fensterrecht für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flur 8 Nr. 4323/133- Bestimmungen betreffend Begrenzung und Bebauung der ParzellenFlur 8 Nr. 1157/133, 1155/133, 1154/133, 1153/133,1152/133, 1151/133, 1150/133, 1149/133, 1148/133 und 1158/133- Ein Wegerecht zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Grundstücks Gemarkung Duisburg Flur 8, Parzelle 1156/133 (Grundbuch von Duisburg Band 165 Blatt 7469). Das Wegerecht wird beschränkt aufden Verkehr, wie er bei der Nutzung eines Bürogebäudes, das Verwaltungszweckendient, anfällt.Abt. III: lastenfreiAltlasten / Gebäudeschadstoffe- Es besteht für das Grundstück kein konkreter Altlastenverdacht. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Verunreinigungen des Bodens vorhanden sind, da in einigen Bereichen des Stadtgebietesschädlichen Auffüllungsmaterialien vorzufinden sind und das Grundstück zudem in einem Siedlungsbereich erhöhter Schadstoffgehalte in Oberböden liegt.- Im Gebäude befinden sich baujahrestypische Gebäudeschadstoffe (KMF, PCB und Asbest).Sonstiges- Es liegen keine Baulasten vor.- Es besteht der Verdacht auf das Vorhandensein von Kampfmitteln.- Der Gebäudekomplex steht nicht unter Denkmalschutz.- Im Bereich des Grundstücks ist kein Bergbau dokumentiert.Baurecht / NutzungsperspektivenDer Flächennutzungsplan Duisburg 2021 vom 31.03.2023 weist eine Nutzung für Öffentliche Verwaltung aus. Die Liegenschaft liegt nicht innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplans.Der Verkauf erfolgt mit der Auflage zur Schaffung von gefördertem Wohnungsbau mit einer Quote von 30% der realisierbaren Bruttogrundfläche (ohne Kellergeschoss).
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