Kaufpreis 24.500 €
17279 Lychen
Objektdaten
Veröffentlicht am: 27. Oktober 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Objektbeschreibung
Gleichmäßig geschnittene Grundstücke bestehend aus 2 Flurstücken entlang einer ehemaligen Bahnlinie bzw. Draisinenbahnstrecke mit überwiegend Baum- und Strauchbewuchs. Laut Flächennutzungsplan der Stadt Lychen Lage im Allgemeinen Wohngebiet.Das Flurstück 384/1 grenzt nördlich an die Weinbergstraße. Hier ist aufgrund der Zuwegung eine Bebauung denkbar (nicht vom Auktionshaus und Veräußerin geprüft). Eine Bebauungsmöglichkeit ist nur durch eine Bauvoranfrage zu klären. Auf einer Teilfläche des Flurstücks befinden sich ehemalige abrissreife Gartenhäuser. Am Grundstück Paul-Kluth-Straße 19 besteht augenscheinlich ein Überbau sowie eine vertragslose Nutzung als Garten- und Freizeitgrundstück. Das Flurstück 384/2 ist durch ein Fremdgrundstück getrennt. Hier befinden sich teilweise Gartenhäuser. Der offizielle Bodenrichtwert für Wohnbauflächen in der Weinbergstraße liegt bei ca. 50 EUR/m² (Stand 01.01.2025).Hinweise des Eigentümers:1. Der Eigentümerin liegen keine Nutzungs- oder Gestattungsvereinbarungen zu den den Flurstücken vor. Bestehende Vereinbarungen können nicht ausgeschlossen werden. Es ist Sache des Meistbietenden, etwaige Nutzungsvereinbarungen oder Pachtverhältnisse eigenständig zu klären. Eine Haftung der Eigentümerin und des Auktionshauses für etwaige Gestattungs-, Nutzungs- oder Pachtverträgen wird ausdrücklich ausgeschlossen. 2. Die genauen Flurstücksgrenzen sind nur über eine Grenzfeststellung bestimmbar, eine Kostenbeteiligung des Eigentümers ist ausgeschlossen (eine Verpflichtung diese durchzuführen besteht für den Erwerber nicht).3. Es gelten die besonderen Bedingungen der Verkäuferin Deutsche Bahn AG, die in einer Bezugsurkunde (Teil des Exposés) enthalten sind. Diese Urkunde wird Bestandteil des Kaufvertrages, auf Verlesung kann bei der Beurkundung des Versteigerungsprotokolls verzichtet werden, wenn der Inhalt der Urkunde dem Erwerber vorher bekannt gegeben wurde. U.a. sind Dienstbarkeiten für eine Telekomleitung zu sichern und Stromleitungen verlaufen über das Grundstück. 4. Der Kaufgegenstand kann eisenbahnrechtlich gewidmet sein und damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegen. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. § 23 AEG ist zum 23.07.2025 geändert worden. Aufgrund der Aktualität der Gesetzesänderung ist noch unbekannt, wie das Eisenbahn-Bundesamt die Änderung des § 23 AEG anwendet. Wenn der Kaufgegenstand durch das Eisenbahn-Bundesamt von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG nicht freigestellt wird, verbleibt der Kaufgegenstand in der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes. Das hat zur Folge, dass der Kaufgegenstand nicht der kommunalen Planungshoheit der zuständigen Kommune/Behörde unterliegt.Katasterangaben: Gemarkung Lychen, Flur 19, Flurstücke 384/1 und 384/2Grundstücksgröße ca. 3.239 m² (2 Flurstücke)
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