Kaufpreis 470.000 €
Zimmer 5
51467 Bergisch Gladbach
Größe 140 m2
Objektdaten
Veröffentlicht am: 4. November 2025
Frei ab: 30. Oktober 2025
Baujahr: 1978
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Objektbeschreibung
In dem schönen Stadtteil Schildgen von Bergisch Gladbach befindet sich diese schöne Doppelhaushälfte, die ideal für Familien ist, die nach einem gemütlichen Zuhause suchen. Die Immobilie bietet eine Wohnfläche von 140 Quadratmetern und liegt auf einem großen Grundstück mit einer Fläche von 630 Quadratmetern, das Ihnen genügend Platz für einen eigenen Garten und eine Terrasse bietet, wo Sie entspannen und die frische Luft genießen können.Das Objekt ist als Massivbau konzipiert und ist voll unterkellert, was zusätzlichen Stauraum oder sogar die Möglichkeit für ein Home-Office oder ein Spielzimmer bietet. Die Doppelhaushälfte hat 2,5 Geschosse und ist mit 5 Zimmern ausgestattet, was Ihnen genügend Platz für die ganze Familie bietet. Im Obergeschoss finden Sie ein ausgebauten Dachbereich, der weitere Möglichkeiten für Wohnen oder Arbeiten bietet.Das Badezimmer ist mit einer Badewanne und einer Dusche ausgestattet, was für Familien mit Kindern sehr praktisch ist. Die Immobilie ist zwar renovierungsbedürftig, bietet jedoch enormes Potenzial für eine individuelle Gestaltung und Anpassung an Ihre Bedürfnisse. Sie ist voll erschlossen und kann sofort bezogen werden. Wenn Sie nach einem Zuhause suchen, in dem Sie Ihre Familie glücklich machen können, dann ist diese Doppelhaushälfte in Schildgen genau das Richtige für Sie.Diese Immobilie wird im Bieterverfahren angeboten. Der angegebene Kaufpreis ist daher als Mindestgebot zu verstehen. Sofern Sie sich für die Immobilie und die Teilnahme am Bieterverfahren interessieren, erhalten Sie nach Vorstellung und Besichtigung des Objektes von Ihrem Makler den Zugang zum Bieterportal im Internet (www.spk-bieterportal.de). Das Verfahren läuft bis zu einem im Vorfeld festgesetzten Zeitpunkt und verlängert sich danach solange, bis keine Gebote mehr abgegeben werden. Beachten Sie bitte, dass das Bieterverfahren für alle Beteiligten unverbindlich ist. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, das Objekt an den Meistbietenden zuverkaufen. Ebenso wenig sind Sie im Falle der Abgabe des Meistgebotes verpflichtet, die Immobilie zu erwerben. Die Maklercourtage wird auf Grundlage des beurkundeten Kaufpreises berechnet und ist ortsüblich. Den genauen Ablauf des Bieter- und anschließenden Auswahlverfahrens erklärtIhnen Ihr Makler. Detaillierte Beschreibungen des Bieterverfahrens finden Sie hier (https://www.spk-bieterportal.de).
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