Kaufpreis 300.000 €
01458 Ottendorf-Okrilla
Größe 90 m2
Objektdaten
Veröffentlicht am: 6. November 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
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Objektbeschreibung
Kurzbeschreibung
Einfamilienhaus-Anwesen für Naturliebhaber zum Sanieren
Objekt
Hier erwartet Sie ein einzigartiges, freistehendes Wald-Wohngrundstück mit Wiese von 18.004 m² in Medingen bei Dresden - ideal für alle, die Ruhe, Natur und Abstand vom Alltag suchen. Auf dem Grundstück befinden sich ein charmantes Einfamilienhaus mit ca. 82 m² Wohnfläche sowie ein Nebengebäude. Das nächste Einfamilienhaus liegt mindestens 50 m entfernt, wodurch absolute Privatsphäre garantiert ist. Das eingezäunte Grundstück ist bequem über einen befestigten Weg von der Nebenstraße erreichbar und grenzt an kein unmittelbar bebautes Nachbargrundstück. Es ist nicht einsehbar. Nutzungsmöglichkeiten:Dieses großzügige Grundstück eignet sich hervorragend für: Kleintier- oder Tierhalter Interessenten, die Aufforstungen oder sonstige Baumpflanzungen realisieren möchtenBaujahr und Zustand: Das Haus stammt vermutlich aus den Jahren 1955/1956. Die Verkäuferin gibt an, dass ihre Großeltern 1956 eingezogen sind. Geheizt wird das Gebäude über eine Ofenheizung, in der Küche befindet sich ein Herd, der mit Kohle oder Holz betrieben werden kann - perfekt für Liebhaber traditioneller Wärmequellen.Erschließung:Trinkwasser: Kunststoffrohr in die Erde verlegt, frostsicher bis zum Gebäude (Verlegung etwa um 1995)Strom: Neuer Zähler und neues Erdkabel bis zum Zähler; die innere Verkabelung stammt noch aus früherer Zeit, ist jedoch funktionstüchtigTelekommunikation: Leitung direkt am Haus vorhandenRechtliche Hinweise:Das Grundstück ist nicht als Bauland ausgewiesen. Das bestehende Wohnhaus darf als Wohnraum genutzt werden; Neubauten, Anbauten oder wesentliche Umbauten sind nicht zulässig (§§ 29 ff. BauGB, BauNVO).Sanierungsmaßnahmen zur Werterhaltung der Bausubstanz sind zulässig, wobei die Identität des Hauses erhalten bleiben muss:Instandhaltungsmaßnahmen (Inspektion, Wartung, Reparaturen) sind verfahrensfrei (§ 61 SächsBO)Umbauten oder wesentliche bauliche Änderungen bedürfen der Genehmigung (§ 52 SächsBO)
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