Zwei Grundstücke mit insgesamt ca. 63 Garagen – überwiegend vermietet

Kaufpreis 29.000 €
14776 Brandenburg an der Havel

Objektdaten

Veröffentlicht am: 7. November 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
  • Objektbeschreibung

    Zwei nahe beieinander liegende Grundstücke, die Flächen liegen in 2. Reihe von der Göttiner Straße.Flst. 64/3 mit ca. 1.424 m², bebaut mit ca. 41 Garagen. Flst. 68/4 mit ca. 849 m², bebaut mit ca. 22 Garagen. Für insgesamt 53 der Garagen bestehen Mietverträge für Grund und Boden. Diese sich auf dem Kaufgegenstand befindenden Garagen mit Inventar werden nicht mitverkauft. Diese Aufbauten stehen als Scheinbestandteile des Grundstücks (§ 95 BGB) im Eigentum der jeweiligen Mieter.Der Veräußerer weist darauf hin, dass für 10 Garagenparzellen kein aktueller Mietvertrag vorliegt und ihm nicht bekannt ist, welche Parzellen mietvertragslos sind und wer Eigentümer dieser Garagen ist. Es obliegt dem Ersteher sich die jeweiligen Eigentümerinformationen einzuholen. Jegliche Ansprüche gegen den Veräußerer hierzu werden ausgeschlossen. Der offizielle Bodenrichtwert für Wohnbauflächen in der Göttiner Straße liegt bei ca. 150 EUR/m² (Stand 01.01.2025).Hinweise des Eigentümers:1. Die Zuwegung erfolgt nur teilweise über Flächen der Deutschen Bahn, über die Wegerechte gewährt werden. Es werden auch Privatgrundstücke überquert, hier bestehen keine vertraglichen oder dinglichen Sicherungen. Es obliegt dem Ersteher sich mit dem jeweiligen Eigentümer über die Einräumung eines Geh- und Fahrtrechts zu verständigen.2. Die genauen Flurstücksgrenzen sind nur über eine Grenzfeststellung bestimmbar, eine Kostenbeteiligung des Eigentümers ist ausgeschlossen (eine Verpflichtung diese durchzuführen besteht für den Erwerber nicht). 3. Es gelten die besonderen Bedingungen der Verkäuferin Deutsche Bahn AG, die in einer Bezugsurkunde (Teil des Exposés) enthalten sind. Diese Urkunde wird Bestandteil des Kaufvertrages, auf Verlesung kann bei der Beurkundung des Versteigerungsprotokolls verzichtet werden, wenn der Inhalt der Urkunde dem Erwerber vorher bekannt gegeben wurde. 4. Der Kaufgegenstand kann eisenbahnrechtlich gewidmet sein und damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegen. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. § 23 AEG ist zum 23.07.2025 geändert worden. Aufgrund der Aktualität der Gesetzesänderung ist noch unbekannt, wie das Eisenbahn-Bundesamt die Änderung des § 23 AEG anwendet. Wenn der Kaufgegenstand durch das Eisenbahn-Bundesamt von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG nicht freigestellt wird, verbleibt der Kaufgegenstand in der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes. Das hat zur Folge, dass der Kaufgegenstand nicht der kommunalen Planungshoheit der zuständigen Kommune/Behörde unterliegt.Katasterangaben: Gemarkung Brandenburg, Flur 49, Flurstücke 64/3 und 68/4Jahresmiete gesamt ca. EUR 4.398,00 (Grund und Boden für 53 Garagen)Grundstücksgröße ca. 2.273 m² (2 Flurstücke)
    zu den Kontaktinfosjetzt kostenlosen Suchagenten aktivieren
    Nach oben scrollen