Kaufpreis 1.200.000 €
13503 Berlin
Objektdaten
Veröffentlicht am: 15. November 2025
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Objektbeschreibung
Objektnr: 1066400 Auf der Halbinsel Alt-Heiligensee, idyllisch gelegen an einer ruhigen Anliegerstraße und nur wenige Schritte vom Havelufer entfernt, bietet dieses großartige Grundstück mit rund 2.474 m² Fläche die seltene Grundlage für eine moderne Wohnbebauung. Die naturnahe Umgebung in Kombination mit der hervorragenden Mikrolage sorgt für beste Vermarktungsperspektiven - sowohl im Verkauf als auch in der Vermietung. Dank der besonders begehrten Lage, der Nähe zum Wasser, hervorragender Naherholung und gleichzeitig guter Anbindung bietet dieses Grundstück ideale Voraussetzungen für Bauträger und Projektentwickler und eine attraktive Investitionsmöglichkeit.Die Bebaubarkeit richtet sich nach §?34 BauGB (Nachbarschaftsbebauung). Aufgrund der umliegenden heterogenen Bebauung sind hier sowohl Einfamilien- und Doppelhäuser, als auch Stadtvillen denkbar, die sich harmonisch in das gewachsene Umfeld einfügen. Dies eröffnet Projektentwicklern und Bauträgern flexible Gestaltungsspielräume, um moderne, marktfähige Wohnkonzepte umzusetzen. Nach Auskunft beim Bauamt wäre eine Geschossflächenzahl (GFZ) von ca. 0,4 denkbar. Um insbesondere GFZ, GRZ, Dachform und weitere planungsrechtliche Parameter rechtsverbindlich feststellen zu lassen, wurde bereits eine Bauvoranfrage gestellt. Die Bauvoranfrage beinhaltet die Bebauung mit 2 freistehenden Stadtvillen mit insgesamt 7 Wohneinheiten und und ca. 790qm Wohnfläche. Der Bauvorbescheid ist - wenn er denn erteilt ist - Bestandteil dieses Angebots.In den letzten Jahrzehnten wurde das Grundstück für Kleingärten genutzt. Alle bestehenden Pachtverträge wurden gekündigt, das Grundstück wird frei von Miet- oder Pachtverträgen übergeben. Der Rückbau der Gartenhäuser obliegt dem Erwerber. Das Grundstück liegt auf einem früheren Gelände der Borsigwerke - eine Altlastenauskunft mit eingetragenen Bodenbelastungen liegt vor. Da die letzte Bodenuntersuchung aus den 90er Jahren stammt, hat der Eigentümer eine erneute Prüfung beauftragt, die keine beachtenswerte Belastung ergab.
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