Kaufpreis 1.000 €
Zimmer 1
66589 Merchweiler
Größe 460 m2
Objektdaten
Veröffentlicht am: 18. November 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Objektbeschreibung
Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe eines gemeindeeigenen Grundstückes im Ortskern der Gemeinde Merchweiler.
Auf dem Grundstück befindet sich aktuell das Gebäude des ehemaligen „Römerhof's“, das nach einem Brand baulich beschädigt ist.
Es bestehen keine Miet- und Pachtverhältnisse. Das Grundstück soll einer attraktiven wohnumfeldverträglichen Nutzung zugeführt werden. Hierzu soll entweder ein gezielter Rückbau oder eine Aufwertung der vorhandenen Bausubstanz erfolgen.
Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde Merchweiler entschieden, die Parzelle-Nr. 136/14, Flur 05, Gemarkung Merchweiler, in einem für die Gemeinde unverbindlichen Interessenbekundungsverfahren zum Verkauf anzubieten.
Bei dem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein Vergabeverfahren, für das die Regeln des Vergaberechts Anwendung finden, sondern um eine für die Gemeinde Merchweiler unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung für den Kauf des kommunalen Grundstückes mit dem Ziel einer zeitnahen Umsetzung eines entsprechenden Planungs- und Nutzungskonzeptes.
Die Gemeinde behält sich vor, das Verfahren jederzeit abzubrechen und gegebenenfalls durch ein neues Verfahren zu ersetzen bzw. auf unbestimmte Zeit einzustellen.
Das Grundstück liegt nicht im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben in diesem Bereich richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch.
Für die in diesem Verfahren maßgebende Grundstücksfläche gelten folgende bauplanungsrechtliche Festsetzungen:
Maximale Zahl der Vollgeschosse: 3
Die Art und das Maß der baulichen Nutzung entspricht einem faktischen Mischgebiet gemäß § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Das Mischgebiet dient nach § 6 Abs. 1 BauNVO dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Somit ist eine Einschränkung der Art und Intensität der Gewerbenutzung gegeben. Insbesondere kommt es auf die Immissionen an, die vom Gewerbebetrieb hervorgerufen werden, wie z.B. Lärm, Gerüche und Erschütterungen (siehe Orientierungshilfe TA Lärm). Die nach § 6 BauNVO allgemein zulässigen Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten sind ausgeschlossen. Somit sind folgende Nutzungen zulässig: Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Beherbergungsbetriebe, Ärztehaus.
Das Grundstück ist über die stark frequentierte öffentliche Verkehrsfläche „Hauptstraße“ erschlossen. Durch die gute verkehrliche Anbindung über die Landstraße L.I.O.128 sowie die Autobahn A 8 sind die Städte und Gemeinden sowohl im Umfeld als auch überregional schnell zu erreichen. Die notwendigen Anschlüsse für Strom, Wasser, Abwasser, Gas und Telekommunikation sind straßenseitig vorhanden. Auf dem unmittelbar benachbarten kommunalen öffentlichen Parkplatz können drei/vier PKW-Stellplätze gemäß § 47 der Landesbauordnung hergestellt werden.
In den notariellen Vertrag wird eine Bauverpflichtung aufgenommen. Darüber hinaus wird zugunsten der Gemeinde Merchweiler ein Wiederkaufsrecht im Grundbuch für den Fall einer Nichtbebauung innerhalb des festgelegten Zeitraums eingetragen. Sämtliche mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten sind vom Erwerber ausnahmslos zu übernehmen. Ein Verkauf des Grundstückes erfolgt nur an einen Interessenten.