Kaltmiete 780 €
Zimmer 2
51375 Leverkusen
Größe 85 m2
Objektdaten
Veröffentlicht am: 23. November 2025
Frei ab: 1. Februar 2026
Baujahr: 2012
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
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Objektbeschreibung
Die hier angebotene 2-Zimmer-Stadtwohnung befindet sich im Erdgeschoss und verfügt über einen großzügigen Wohn-/Essbereich mit offen gestalteter Küche sowie ein separates Schlafzimmer. Die derzeit vorhandene Einbauküche kann zusammen mit dem Side-By-Side-Kühlschrank bei Bedarf gegen eine Abschlagzahlung in Höhe von 2.800,-- EUR vom derzeitigen Mieter käuflich übernommen werden. Das moderne Badezimmer ist ausgestattet mit einer Badewanne, einer bodengleichen Dusche, einem WC, einem Waschbecken und zwei Fenstern. Des Weiteren befindet sich im Bereich der Diele noch ein Gäste-WC. Die Besonderheit bei dieser Wohnung ist, dass Sie über eine eigene Terrasse verfügt, die von der Küche aus über eine Fenstertür betreten werden kann. Zusätzlich gibt es noch einen straßenseitigen Frühstücksbalkon, an den auch der pflegeleichte Garten angrenzt. Der kleine Gartenbereich ist eingezäunt, und eine Hecke sorgt hier für den notwendigen Sichtschutz. Im Kellergeschoss des Hauses stehen dem Mieter ein eigener Kellerraum sowie ein gemeinschaftlich nutzbarer Waschkeller, mit Anschlussmöglichkeiten für eine Waschmaschine und einen Trockner, zur Verfügung. Im Badezimmer gibt es ebenfalls einen Waschmaschinen-Anschluss, für den Fall, dass es jemand vorzieht, die Wäsche innerhalb der Wohnung statt im Waschkeller zu waschen. Ein fest zugeordneter Tiefgaragen-Stellplatz für monatlich 70,-- EUR rundet das gesamte Angebot ab. Die Wohnung wird dem Mieter bei Mietbeginn in einem renovierten Zustand übergeben, Anstrich der Wände und Decken in Weiß. Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung bei Auszug entsprechend den aktuellen gesetzlichen Regelungen bezüglich der Schönheitsreparaturen an den Vermieter zurückzugeben.Von Vermieterseite wird ein beidseitiger vertraglicher Kündigungsverzicht von mindestens 2 Jahren angestrebt, damit beide Mietvertragsparteien längerfristige Planungssicherheit haben.Die Haltung von Hunden, Katzen sowie exotischen Tieren, wie z. B. Schlangen/Eidechsen etc., ist nicht erwünscht.
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