Objektdaten
Objektbeschreibung
Das denkmalgeschützte Wohnhaus deckt fast die gesamte Grundstücksfläche ab. Der Zugang zum Haus und zum Keller erfolgt fußläufig und ebenerdig von der Waibstadter Straße an der Giebelseite entlang zum Eingang. Über die linke Tür gelangen Sie zum Heizraum und zum Keller sowie zum Treppenaufgang des Wohnbereichs, den sie auch über die rechte und eigentliche Haustüre erreichen. Die Stadt löste das frühere Stockwerkseigentum zum Volleigentum des Grundstücks auf. In diesem Zusammenhang wurde die Außenwand des Wohnhauses zur nachbarlichen Garage verschlossen. Ein Betreten des Raumes hinter dem Treppenaufgang im EG ist deshalb derzeit nicht möglich. Maßnahmen zu dessen Nutzung sind vom Erwerber, unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes und damit auch nach Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Sinsheim, erforderlich. Das EG wurde seither nicht zu Wohnzwecken genutzt. Über den Treppenaufgang gelangen Sie zum eigentlichen Wohnbereich im Obergeschoss, im Dachgeschoss und im ausgebauten Dachboden. Küche, Bad und Wohnzimmer befinden sich im Obergeschoss. Das wohl im 18. Jahrhundert in Fachwerkbauweise errichtete Gebäude ist im 19. Jahrhundert im Erdgeschoss massiv erneuert worden, ohne wesentliche gestalterische Veränderungen zu vollziehen. Die Erhaltung des Wohnhauses steht vorwiegend aus heimatgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse. Bei der Gesamtanlage handelt es sich um ein Denkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz (Kulturdenkmal). Jegliche Arbeiten an diesem Gebäude bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Hierzu steht Ihnen die Untere Denkmalschutzbehörde im Rathaus der Stadt Sinsheim zur Verfügung. Abteilung Baurecht: [email protected]Ähnliche Angebote
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