Objektdaten
Objektbeschreibung
Auf einem großzügigen Grundstück von ca. 1.033 m² befindet sich dieses freistehende Einfamilienhaus aus dem Baujahr 1929, das vielfältige Nutzungsmöglichkeiten eröffnet. Es liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplan Langenhorn 20 aus dem Jahr 1965 und unterliegt der BauNVO aus dem Jahr 1962 bzw. der BPVO.Das Gebiet ist als reines Wohngebiet ausgewiesen. Auf dem Grundstück sind Einzelhäuser mit bis zu zwei Wohneinheiten und einem Vollgeschoss in offener Bauweise zulässig. Das Baufenster wird durch die Baugrenzen und eine GRZ bzw. GFZ gem. BauNVO von 0,4 definiert. Damit wäre ein Einzelhaus mit zwei Wohneinheiten und bis zu 320m² Wohnfläche denkbar. Die zulässige GFZ von bis zu 412m² wird damit zu gut ¾ ausgeschöpft.Ein Reihenhaus schließt der Bebauungsplan aus. Dies müsste als Befreiung beantragt und mit der Stadtplanung abgestimmt werden. Derzeit gibt es jedoch keinen Hinweis auf eine Zulässigkeit.Eine weitere hintere Bebauung, analog zum rechten Nachbarn, könnte als Bauvoranfrage abgeklärt werden. Aber auch hier greift nicht der §34 BauGB, da das Nachbargrundstück am Stichweg der Reihenhäuser liegt und damit eine Befreiung begründbar ist.In beiden Fällen müsste eine zusätzliche Befreiung für die Überschreitung der GFZ beantragt werden, was ebenfalls fraglich ist.Ähnliche Angebote
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