Objektdaten
Objektbeschreibung
Das nahezu rechteckig geschnittene Grundstück ist unerschlossen. Für die Bebauung gilt der § 34 BauGB (ortsübliche Bebauung), d.h. das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich in Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Denkbar ist ein kleineres Mehrfamilienhaus oder die Einfamilienhausbebauung. Die Erschließung und Rodung des Grundstückes ist Sache des Käufers.Ähnliche Angebote
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