Baugrundstück mit 1.200 m² Freiheit ohne Erschließungsrisiko – Ihr Fundament in Burgbrohl steht bereits, bevor die erste Rate fließt!

Kaufpreis 119.000 €
Zimmer 1
56659 Burgbrohl

Objektdaten

Veröffentlicht am: 17. Januar 2026
Frei ab: 13. Januar 2026
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
  • Objektbeschreibung

    Sicher finanziert, nachhaltig geplant und vom ersten Tag an wertstabil: Nutzen Sie den strategischen Vorsprung eines voll erschlossenen Filetgrundstücks für Ihr maßgeschneidertes Energie- und Wohnkonzept. Detaillierter Erschließungsumfang: Vulkanstr. 48, 56659 Burgbrohl Für Sie als Käufer ist die Nachricht positiv: Das Grundstück ist nach den Kriterien der Banken und des Baugesetzbuches (BauGB) vollständig erschlossen. Das bedeutet, dass die wesentlichen Kosten für die Erstherstellung bereits in der Vergangenheit beglichen wurden. Hier ist die Aufschlüsselung in die drei entscheidenden Bereiche: 1. Verkehrliche Erschließung (Straße & Zugang) Die Vulkanstraße ist eine öffentlich gewidmete und fertiggestellte Gemeindestraße. Status: Die Erschließung nach §§ 127 ff. BauGB (Erstmalige Herstellung) ist abgeschlossen. Besonderheit (Finanzierungsaspekt): In Burgbrohl werden wiederkehrende Beiträge (WKB) für den Ausbau von Verkehrsanlagen erhoben. Das ist für Ihre Kalkulation wichtig: Es kommen keine plötzlichen Einmalrechnungen über 20.000 € für eine Straßensanierung auf Sie zu. Stattdessen zahlen Sie jährlich einen kleinen, planbaren Betrag (oft im niedrigen dreistelligen Bereich) als Teil der Grundbesitzabgaben. 2. Technische Erschließung (Ver- und Entsorgung) Die Versorgungsleitungen liegen unmittelbar in der Vulkanstraße und der Anschluss des Gebäudes Nr. 48 ist gesichert: Trinkwasser: Versorgung durch den Wasserversorgungs-Zweckverband „Eifel-Ost“. Abwasser: Anschluss an das öffentliche Kanalnetz der Verbandsgemeinde Brohltal (Abwasserwerk). Energie: Stromversorgung (Westnetz) und Gas sind im Gebiet vorhanden. Telekommunikation: Breitbandinternet ist verfügbar (über DSL/Kupfer oder teils Glasfaser-Ausbaugebiete des Kreises Ahrweiler). 3. Rechtliche Erschließung (Baurecht) Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Sicherung: Die Erschließung gilt im Sinne des Bauordnungsrechts als gesichert. Für eine Bank ist dies die Grundvoraussetzung, um das Objekt überhaupt als Sicherheit zu akzeptieren. Unerschlossene Grundstücke werden oft nur mit 10–20 % ihres Wertes belehnt; hier erhalten Sie die volle Beleihungsfähigkeit. Ein praktisches Beispiel für Ihre Kalkulation Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Grundstück, das zwar eine Straße hat, bei dem aber der Kanal in der Straße noch nicht "endabgerechnet" wurde. In Rheinland-Pfalz könnten dann Jahre nach dem Kauf plötzlich Erschließungsbeiträge von 15 € bis 30 € pro m² Grundstücksfläche fällig werden. Bei einem 1.200 m² Grundstück wären das 19.000 € bis 36.000 €, die Sie bar parat haben müssten. Bei der Vulkanstr. 48 ist dieses Risiko minimiert, da es sich um eine etablierte Lage handelt. Sie müssen lediglich die üblichen Hausanschlusskosten bei einem Neubau sowie die laufenden wiederkehrenden Beiträge einplanen. Quellen und Verweise: Geoportal Rheinland-Pfalz (Liegenschaftskataster & Bauen): https://geoportal.rlp.de Satzungen der VG Brohltal (Wiederkehrende Beiträge): https://www.brohltal.de/rathaus-service/ortsrecht-satzungen/ Wasserversorgungs-Zweckverband „Eifel-Ost“: https://www.wzv-eifel-ost.de Bodenrichtwerte (BORIS RLP): https://www.geoportal.rlp.de/boris (Bestätigung des Status "ebp" - erschließungsbeitragsfrei nach BauGB für die Zone). Alle Angaben in diesem Exposé wurden in Absprache mit dem Verkäufer zusammengestellt und von mir nicht persönlich überprüft. Daher übernehmen wir keinerlei Gewährleistung für die Angaben.

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