Objektdaten
Objektbeschreibung
Die Bebaubarkeit ist nach § 30 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans) und somit nach einem Bebauungsplan zu beurteilen. Unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Bebauungsplan wäre ein Gebäudekörper mit ca. 144 m² Grundfläche und 2 Vollgeschossen (Dachgeschoss kein Vollgeschoss) denkbar. Es könnten somit ca. 344 m² Wohnfläche erstellt werden. Gerne lassen wir Ihnen bei Interesse den Bebauungsplan zukommen.Alle Informationen sind ohne Gewähr, vorbehaltlich finaler Prüfung und Genehmigung durch die Baubehörde. Bitte beachten Sie, dass wir für die Angaben zu den Bebauungskennzahlen im Exposé keinerlei Haftung übernehmen.nnzahlen im Exposé keinerlei Haftung übernehmen.Ähnliche Angebote
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