B-Plan-Gebiet – Ortszentrum Peenemünde

Kaufpreis 1.234.567 €
17449 Peenemünde

Objektdaten

Veröffentlicht am: 20. März 2026
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Neu

Über ähnliche Angebote direkt informiert werden

  • Objektbeschreibung

    Ausschreibung im Gebotsverfahren Verkauf von Grundstücken des Bebauungsplangebietes - B-Plan Nr. 12 – „Ortszentrum Peenemünde“ - - ca. 3 5. 0 0 0 m² - in der Gemeinde Peenemünde Die Gemeinde Peenemünde bietet im Rahmen eines öffentlichen Gebotsverfahrens mehrere gemeindeeigene Grundstücke (Teilflächen) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12 „Ortszentrum Peenemünde“ zum Verkauf an einen „Vorhabenträger“ an. Der Geltungsbereich des B-Planes umfasst rd. 6 ha und beinhaltet die Flurstücke 7/33, 7/34, 7/36, 7/37, 7/39, 7/116, 21/1, 21/2, 22 und 24/1 der Flur 1, Gemarkung Peenemünde (siehe Anlage). Die Flächenbilanz wird wie folgt festgesetzt: Gesamt: 5,94 ha Zum Verkauf stehen die o.g. Grundstücke außer: - die Verkehrsflächen mit ca. 2,34 ha, darin enthalten eine Teilfläche von insgesamt ca. 1 ha aus den Flurstücken 7/37 und 21/1, welche durch die Gemeinde genutzt wird Kaufpreis: orientiert sich am aktuellen Bodenrichtwert Vermessung (grundsätzlich): Die Vermessung der Flurstücke hinsichtlich der neu zu bildenden Flurstücke muss durch den Vorhabenträger erfolgen. Entwicklungszustand/ Baurecht: Die unbebauten Flächen befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 „Ortszentrum Peenemünde“ der Gemeinde Peenemünde. Der von der Gemeindevertretung am 19.12.2024 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 12 wurde nach § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) per 12.05.2025 genehmigt und ist als Anlage zu dieser Ausschreibung beigefügt. Dieser bedarf noch der Rechtskraft, welche in Aussicht gestellt wird. Als städtebauliche Zielsetzung für das Bebauungsplangebiet Nr. 12 wird die Entwicklung eines „Mischgebietes“ gem. § 3 BauNVO festgesetzt (auf den beigefügten Satzungsinhalt wird verwiesen). Erschließung: Die Zuwegung zu den Grundstücken bzw. zu dem Plangebiet erfolgt über die Straße „Zum Hafen“ oder "Museumstraße". Dabei handelt es sich um eine ausgebaute Straße mit Gehweg. Die Erschließung der Grundstücke hat entsprechend des genannten Bebauungsplanes und noch abzuschließender Erschließungsverträge (städtebaulicher Vertrag) über den Erwerber/ Vorhabenträger zu erfolgen. Die Verkehrsflächen werden anschließend öffentlich gewidmet, sind jedoch nicht Gegenstand der Veräußerung. Anschlüsse bzw. Versorgungsleitungen für Trinkwasser, Abwasser, Elektroenergie, Glasfaser und Telefon liegen an der Plangebietsgrenze aus zentralen Netzen an bzw. befinden sich innerhalb des Plangebietes. Für die innerhalb des Plangebietes befindlichen Leitungen, welche nicht ausschließlich im Bereich einer öffentlichen Straße liegen, müssen entsprechende Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen werden. Die dem Amt vorliegenden Bestandspläne können auf Antrag eingesehen werden. Bedingungen und Hinweise zum Grundstück und späteren Vertragsabschluss: ... Die vollständige Ausschreibung und Satzung B-Plan Nr. 12 kann auf der Internetseite des Amtes Usedom-Nord unter "Immobilien Peenemünde" eingesehen werden. Der Antrag bzw. das Angebot ist in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: „Angebot – B-Plan Nr. 12, Peenemünde“ an die Gemeinde Peenemünde über Amt Usedom-Nord Möwenstraße 1 17454 Ostseebad Zinnowitz bis spätestens zum 12.06.2026 einzureichen.

    Ähnliche Angebote

    So funktioniert es

    • Alle neuen Anzeigen matchen wir kostenlos mit Deinen Suchparametern.
    • Passende Angebote senden wir Dir in einer E-Mail pro Tag.
    • Du kannst auch verschiedene Suchen anlegen und Dich jederzeit abmelden. Mehr dazu
    Nach oben scrollen