Objektdaten
Objektbeschreibung
Das hier angebotene Baugrundstück wird ohne Bauzwang verkauft.Ihr geplantes Bauvorhaben sprechen Sie bitte vorab mit der Baubehörde ab. Für den ursprünglich geltenden Bebauungsplan wurde im Januar 2025 eine Aufhebungssatzung beschlossen. Nun ist eine Bebauung gem. § 34 Baugesetzbuch möglich. Hierbei muss sich das Bauvorhaben in Art und Größe an der Umgebungsbebauung orientieren. Es besteht die Möglichkeit, das Grundstück in zwei Baugrundstücke zu teilen. Hier sind die Grundstücksgrößen noch variabel.So funktioniert es
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