Objektdaten
Objektbeschreibung
Es gibt keinen qualifizierten Bebauungsplan. Für die Bebauung gilt demnach § 34 Baugesetzbuch, d. h. das Neubauvorhaben hat sich in die Umgebungsbebauung einzufügen. Die Umgebungsbebauung besteht überwiegend aus großzügigen und individuellen Einfamilienhäusern, im Schwerpunkt aus den Baujahren ca. 1975-1990.So funktioniert es
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