Kaufpreis 790.000 €
41516 Grevenbroich
Objektdaten
Veröffentlicht am: 4. Mai 2026
Baujahr: 2023
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
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Objektbeschreibung
Kurzbeschreibung
Gastgewerbe und Einfamilienhaus
Objekt
Auf einem ca. 1.418 m² großen Grundstück in Grevenbroich-Kapellen stehen Ihnen zwei Gebäude mit insgesamt ca. 626 m² Fläche zur Verfügung. Das Hauptgebäude stammt aus dem Jahr 1734 und wurde zuletzt 1999 umfassend saniert. Im hinteren Grundstücksbereich befindet sich ein eingeschossiger Bungalow aus den 1970er-Jahren mit ca. 143 m² Wohnfläche.Das Hauptgebäude verfügt über eine Nutzfläche von ca. 492 m², verteilt auf Erdgeschoss, Obergeschoss und ausbaubares Dachgeschoss. Im Erdgeschoss befinden sich mehrere zusammenhängende Räume mit direktem Zugang zu einer Außenterrasse. Die Raumstruktur ermöglicht verschiedene gewerbliche Nutzungen oder eine Umgestaltung zu Wohnraum. Im hinteren Teil liegt ein separater Küchenbereich. Das Gebäude ist teilweise unterkellert. Ein historischer Gewölbekeller bietet zusätzliche Lagerfläche.Im Obergeschoss befinden sich sechs Räume, jeweils mit eigenem Bad. Die Grundrisse lassen sich je nach Nutzungskonzept anpassen. Bei der Sanierung 1999 wurden Elektrik und Leitungen erneuert. Die Gasheizung wurde 2023 ausgetauscht und versorgt das gesamte Gebäude mit Wärme. Im Dachgeschoss befindet sich eine bisher nicht ausgebaute Fläche, die zusätzliches Entwicklungspotenzial bietet.Der Bungalow im hinteren Grundstücksbereich gliedert sich in vier Zimmer, Küche, Bad, Gäste-WC und Hauswirtschaftsraum. Er ist über den Außenbereich oder ein Wegerecht auf dem Nachbargrundstück erreichbar. 2020 wurden Badezimmer und Gasheizung erneuert. 2022 erhielt der Bungalow dreifach verglaste, abschließbare Kunststoffrahmenfenster. Das Gebäude eignet sich als eigenständige Wohneinheit oder als Ergänzung zum Hauptgebäude.Vor dem Gebäude stehen neun Pkw-Stellplätze zur Verfügung. Das Anwesen unterliegt keinem Denkmalschutz. Sämtliche baulichen Veränderungen, Umnutzungen oder ein Neubau auf dem Grundstück sind grundsätzlich möglich, vorbehaltlich der baurechtlichen Genehmigung.
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