Einzigartiges Architektenhaus mit ELW in Südhanglage von Möggingen – vielfältige Nutzungspotenziale!

Kaufpreis 1.198.000 €
Zimmer 7
Größe 335 m²
78315 Radolfzell am Bodensee

Objektdaten

Veröffentlicht am: 4. Mai 2026
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  • Objektbeschreibung

    In traumhafter Südhanglage am Ende einer ruhigen Sackgasse von Radolfzell-Möggingen präsentiert sich dieses architektonisch besondere Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Direkt angrenzend an ein Landschaftsschutzgebiet gelegen, vereint die Immobilie naturnahes Wohnen mit hoher Privatsphäre und eindrucksvollen Ausblicken über die umgebende Landschaft bis hin zu den Alpen.Das 1992 nach baubiologischen Gesichtspunkten errichtete Haus überzeugt durch eine außergewöhnliche Bauweise und ein harmonisches Zusammenspiel natürlicher Materialien wie Holz, Glas und Bioputz. Großzügige Glasflächen, ein über zwei Ebenen reichender Wintergarten sowie offene Raumstrukturen schaffen eine lichtdurchflutete Wohnatmosphäre mit beeindruckenden Blickachsen.Von den ca. 335,90 m² Gesamtwohnfläche nimmt das Haupthaus mit 6,5 Zimmern ca. 270,12 m² und die Einliegerwohnung im Untergeschoss ca. 65,79 m² ein. Daneben stehen ca. 92 m² Nutzfläche im UG zur Verfügung. Die Immobilie bietet damit vielfältige Nutzungsmöglichkeiten - es eignet sich als klassisches Einfamilienhaus mit Vermietung der Einliegerwohnung, daneben auch hervorragend als Mehrgenerationenhaus oder zur Kombination von Wohnen und Arbeiten unter einem Dach. Die aktuellen Eigentümer hatten die Einliegerwohnung von Beginn an immer vermietet und bis vor wenigen Jahren einen Teil des EG als Kanzlei genutzt, trotzdem bot sich noch genügend Wohnraum für eine Familie mit mehreren Kindern. Das Grundstück ist liebevoll angelegt und durch Natursteinstrukturen sowie großzügige Terrassenbereiche geprägt. Zwei Terrassen im Erdgeschoss, zwei Balkone sowie der markante Wintergarten bieten zahlreiche Aufenthaltsbereiche im Freien.Abgerundet wird das Angebot durch eine überbreite Garage mit zusätzlichem Stauraum sowie einen vorgelagerten Carport.Das Haupthaus wird von den Eigentümern bewohnt und kann bezugsfrei nach Vereinbarung übernommen werden. Die Einliegerwohnung ist seit knapp 6 Jahren vermietet, wird eine Eigennutzung geplant, kann das Sonderkündigungsrecht für Einliegerwohnungen nach § 573a BGB in Betracht gezogen werden, was eine Kündigung ohne weitere Begründung ermöglicht (nur abwendbar, wenn das Haupthaus durch den Eigentümer selbst bewohnt wird).

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