Objektdaten
Objektbeschreibung
Die attraktiven unbebauten Grundstücke / Landwirtschaftliche Flächen liegen außerhalb eines Bebauungsgebietes, an der östlichen Grenze zum bebauungsrechtlichen Innenbereich. Das Grundstück ist in 2 Flurnummern aufgeteilt • Flurstück 142/9: 1.064 m2 • Flurstück 142/10: 1.152 m2: 1.073 m2 Grünland & 79 m2 Weg • separater Verkauf möglich Die Highlights sind u.a. • sehr sonnige und ruhige Lage • Möglichkeit der Aufteilung und separater Verkauf der 2 Flurstücke • viel Platz und viele Nutzungsmöglichkeiten • Entwicklungschancen Bauland Die beiden Flurstücke des Grundstücks sind durch Grundstücksteilung entstanden. Lage, Größe und Zuschnitt lassen beim Blick auf den Flurplan augenscheinlich Bauplätze erwarten. Dies ist jedoch nicht der Fall, da die beiden Flurstücke im Außenbereich liegen. Eine Bebauung außerhalb des § 35 BauGB ist somit nicht möglich. Die Erwartung einer baulichen Nutzung ist damit spekulativ, als tatsächliche Nutzung verbleibt zum Stichtag eine außenbereichsverträgliche Nutzung. Bei einer denkbaren künftigen Entwicklung könnten die Grundstücke Baurecht erlangen. Die Entwicklungsmöglichkeit bzw. die Erlangung von Baurecht obliegt dem Gemeinderat der Gemeinde Jengen und ist damit unsicher. Gespräche laufen. • Außenbereich umfasst Flächen außerhalb von Bebauungsplänen oder zusammenhängend bebauten Ortslagen. • Grundsatz: Bauen ist verboten – Ausnahmen nur, wenn es privilegierte Vorhaben gemäß Abs.?1 sind oder im Einzelfall nach Abs.?2 genehmigungsfähig. • Privilegiert sind u.?a. land /forstwirtschaftliche Anlagen, Versorgungs- und Energieanlagen, sowie Solar- und Biomassenutzung. • Siehe §?35 BauGB – Bauen im Außenbereich Nachbarschaft Flurstück 142/9 Süden: Freizeitgenutztes Grundstück mit vormaligem Bienenhaus und 2 Hütten | Westen und Nordwesten: Grundstücke mit Einfamilienhaus und Hausgarten | Norden: Landwirt- schaftlich genutztes Grundstück, Grünland | Osten: Ackerland. Flurstück 142/10 Süden: Landwirtschaftlich genutztes Grundstück, Grünland | Westen: Grundstück mit Einfamilienhaus und Hausgarten | Norden: Freizeitgenutztes Grundstück mit vormaligem Bienenhaus und 2 Hütten | Osten: Ackerland. Wertung: Das Grundstück liegt aufgrund seiner Nachbarschaft im Übergangsbereich zwischen dem baurechtlichen Innenbereich und dem Außenbereich. Zufahrt Flurstück 142/10 ist direkt an die Zugspitzstraße angebunden. Die Zufahrt erfolgt über einen rund 35 m langen und rund 3,5 m breiten gekiesten Stichweg auf einer Fläche von rund 123 m². Flurstück 142/9 ist an keine Straße und an keinen Weg angebunden. Die Zufahrt ist unter Anwendung des § 9181 BGB möglich. Kommunale Erschließung Dem Kanalplan der Gemeinde Jengen nach liegen Abwasserkanal und Regenwasserkanal in der Zugspitzstraße. Das Grundstück verfügt demnach über keine Kanalanschlüsse. Für alle weiteren Fragen, Detailinformationen oder einen Besichtigungstermin stehe ich Ihnen gerne jeder Zeit gerne zur Verfügung! Tel. 0152-220 667 88 oder [email protected] „Ich freue mich auf Sie“ Ihr Christian WielgoßÄhnliche Angebote
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