Objektdaten
Objektbeschreibung
Grundstücksfläche: ca. 18.527 m² (aufgeteilt in 3 zusammenhängende Flurstücke) Wohnfläche: ca. 428 m² Nutzfläche: ca. 892 m² Zimmeranzahl: 15 Zimmer (derzeit 8 Schlafzimmer, 3 Badezimmer. Vor den Toren Münchens und eingebettet in die bayerische Voralpenidylle wartet ein geschichtsträchtiges Juwel auf seine Renaissance. Das historische Bauernhaus aus dem Jahr 1790 vereint den unvergleichlichen Charme traditioneller Holzblockbauweise mit einer monumentalen Grundstücks- und Nutzfläche. Ob als repräsentativer Familiensitz, Kombination aus Wohnen & Handwerk oder als exklusives Tourismus-Projekt (Pension/Boutique-Hotel) – die gewerbliche Nutzungsmöglichkeit und enorme Ausbaureserven bieten anspruchsvollen Investoren maximale Flexibilität für jede Vision. Die Hofstelle besticht durch eine perfekt durchdachte Aufteilung mehrerer Baukörper. Denkmalgeschützter (Wohn- & Wirtschaftsteil) Historischer Wohnteil (ca. 240 m²): Authentisches Wohlfühlambiente mit großzügiger Wohnküche, historischen Laubengängen und traditionellem Charme. Ein modernes Badezimmer mit bodengleicher Dusche ist im EG bereits integriert. Umfangreicher Wirtschaftsteil (ca. 492 m²): Ehemaliger Stallbereich mit Garage und Personal-WC, alte Tenne als gigantische Lagerfläche sowie integrierter Schlacht- und Zerlegeraum mit Räucherofen. Zimmereigebäude mit Betriebswohnung (Rohbau) Baujahr 1984 / Erweiterung ab 2011: Bietet ca. 269 m² Nutzfläche für Gewerbe oder Werkstatt sowie eine ca. 107 m² große Wohnung im Rohbau-Zustand. Perfekt geeignet für zusätzliche Mieteinnahmen oder Personalunterkünfte. Hofscheune & Nebengebäude Eine separate Hofscheune (ca. 51 m²) sowie zwei große Garagengebäude (Ost & West) bieten reichlich Platz für Fuhrpark, Maschinen oder Logistik. Außenanlagen & Wellness-Potenzial (Pool) Massivbau-Außenpool: Auf dem Grundstück befindet sich ein großzügiger Außenpool in massiver Bauweise (derzeit geschützt abgedeckt). Das Becken ist sanierungsbedürftig, bietet jedoch eine hervorragende, wertvolle Grundsubstanz für die Reaktivierung einer privaten Wellness-Oase oder ein exklusives Highlight für Gäste einer künftigen Pension. Einzigartiges Flächenangebot Das Anwesen umfasst drei zusammenhängende Flurstücke mit über 1,8 Hektar Eigenland, die Privatsphäre und vielseitige Nutzung garantieren. Hofgrundstück: 7.747 m² mit dem gesamten Gebäudekomplex. Hofwiese: 7.090 m² direkt angrenzende Grünfläche und weitere 3.690 m² idyllisches Naturgrundstück. Steuerprivileg Denkmalschutz: Maximale Rendite durch die Denkmal-AfA Für Kapitalanleger, Bauträger und Eigennutzer bietet dieses geschichtsträchtige Anwesen aus dem Jahr 1790 einen unschätzbaren wirtschaftlichen Vorteil (p. 3). Die Sanierungs- und Modernisierungskosten eines staatlich anerkannten Baudenkmals können steuerlich in außergewöhnlichem Maße geltend gemacht werden. Die Denkmal-AfA gehört zu den letzten echten Steuersparmodellen in Deutschland und macht dieses Objekt zu einem hochattraktiven Investment mit enormem Hebeleffekt. Die steuerlichen Vorteile im Überblick: Für Kapitalanleger & Projektentwickler (§ 7i EStG): Wenn Sie das Anwesen nach der Sanierung gewerblich nutzen (z. B. als Pension, Landhotel oder Mietwohnungen), können Sie 100 % der staatlich anerkannten Sanierungskosten über 12 Jahre hinweg voll steuermindernd absetzen: In den Jahren 1 bis 8: jeweils 9 % pro Jahr. In den Jahren 9 bis 12: jeweils 7 % pro Jahr. Für Eigennutzer (§ 10f EStG): Sollten Sie das Anwesen selbst als privaten Wohn- oder Firmensitz nutzen, erstattet Ihnen der Staat ebenfalls einen Großteil der Modernisierungskosten. Sie können 100 % der sanierungsbedingten Aufwendungen über 10 Jahre hinweg absetzen: In den Jahren 1 bis 10: jeweils 10 % pro Jahr direkt von Ihrer zu versteuernden Einkommenssteuer. Zusätzliche Altbau-AfA (§ 7 Abs. 4 EStG): Neben den reinen Sanierungskosten kann auch der reine Gebäudeanteil der Bestandsimmobilie (ohne Grundstückswert) steuerlich abgeschrieben werden. Da das Baujahr vor 1925 liegt, beträgt die reguläre Abschreibung 2,5 % pro Jahr über einen Zeitraum von 40 Jahren. Rechtlicher Hinweis: Alle steuerlichen Angaben dienen als allgemeine Information zur Immobilie. Die exakte Höhe der abschreibungsfähigen Kosten muss vorab über eine Modernisierungsvereinbarung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Für eine verbindliche steuerliche Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.Nichts Passendes dabei?
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