Objektdaten
Objektbeschreibung
Das parkähnliche Grundstück ist derzeit mit einem Einfamilienhaus mit rund 226 m² Wohnfläche bebaut. Die Immobilie ist bereits bezugsfrei und befindet sich in einem insgesamt guten Zustand. Angesichts der deutlich erweiterten Bebauungsmöglichkeiten erscheint jedoch auch eine Neubebauung auf diesem außergewöhnlichen Grundstück äußerst attraktiv.Sowohl Lage als auch Zuschnitt und Ausrichtung des Grundstücks überzeugen: Die nahezu rechteckige Grundstücksform mit einem Baufenster im Nordwesten ermöglicht eine ideale Nutzung, während sich der Garten optimal nach Süden ausrichtet.Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, der die wesentlichen Rahmenbedingungen für eine Bebauung vorgibt. Festgesetzt ist eine offene Bauweise mit Einzel- oder Doppelhäusern; eine konkrete Begrenzung der Wohneinheiten ist dabei nicht definiert. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung sind für das Grundstück zwei Vollgeschosse mit einer maximalen Wandhöhe von 6,60 m vorgesehen. Darüber hinaus ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 32° bis 37° festgesetzt.Die zulässige Grundfläche (GR I) gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt 310 m² und ergibt sich aus dem festgelegten Bauraum. Die erweiterte Grundfläche (GR II) gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO beträgt 465 m².Unter Berücksichtigung der Grundstücksgröße von 1.292 m² sowie der festgesetzten Grundfläche lässt sich - bei einer typisierten Annahme von ca. 2,6 Geschossen (ohne Anrechnung des Dachgeschosses als Vollgeschoss) und einem Konstruktionsfaktor von 0,8 - überschlägig eine potenzielle Wohnfläche von rund 640 m² ableiten.Diese rechnerische Größe übersteigt deutlich den üblichen Bedarf eines klassischen Einfamilien- oder Doppelhauses. Vor diesem Hintergrund erscheint - rein indikativ und unter Würdigung der umliegenden Bebauung im Sinne des § 34 BauGB - auch die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit mehreren Wohneinheiten grundsätzlich denkbar.Insgesamt handelt es sich um ein hervorragendes Angebot für alle, die kurzfristig ihren Traum vom Neubau in bester Lage realisieren möchten.Wichtiger Hinweis: Sämtliche Angaben zur Bebaubarkeit stellen unverbindliche, überschlägige Einschätzungen dar und dienen lediglich der ersten Orientierung. Eine verbindliche Beurteilung, auch im Hinblick auf mögliche Abweichungen oder Befreiungen, kann ausschließlich durch die zuständige Baubehörde im Rahmen eines konkreten Bauantrags erfolgen.Ähnliche Angebote
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