Vierfamilienhaus mit Teilungserklärung – 3 Einheiten kurzfristig neu vermietbar

Ruhrgebiet
Kaufpreis 639.000 €
Zimmer 11
Größe 315 m²
58452 Witten

Objektdaten

Veröffentlicht am: 1. Juli 2026
Baujahr: 1951
Energieausweis: Energiebedarf
Neu

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  • Objektbeschreibung

    Zum Verkauf steht ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten, das im Jahr 1951 errichtet und ab 2004 umfassend kernsaniert wurde. Im Zuge der Sanierung wurde zudem das Dachgeschoss ausgebaut und als vierte Wohneinheit integriert. Die Immobilie eignet sich sowohl als Kapitalanlage als auch für Eigennutzer, beispielsweise im Rahmen eines Mehrgenerationenkonzepts.Die Wohnungen im Hochparterre, 1. OG und 2. OG verfügen über eine nahezu identische Grundrissgestaltung. In den Wohnungen des 1. und 2. Obergeschosses wurde jeweils ein größerer Durchbruch geschaffen und somit die beiden Wohnräume verbunden. Die ursprüngliche Raumaufteilung kann bei Bedarf problemlos wiederhergestellt werden.Wohnungsgrößen:Hochparterre mit ca. 82,64 m²1. OG mit ca. 78,40 m²2. OG mit ca. 81,55 m²DG mit ca. 73,36 m³Besonders interessant ist die bereits vorhandene Teilungserklärung. Dadurch können die einzelnen Wohneinheiten unabhängig voneinander betrachtet und bei Bedarf auch separat veräußert werden.Alle Wohnungen verfügen über eigene Gasetagenheizungen sowie separate Zähler für Strom, Gas und Wasser. Die Heizungsanlagen stammen aus den Jahren 2004 (DG), 2007 (2. OG), 2014 (1. OG) und 2017 (Hochparterre). Jeder Wohneinheit steht ein eigener Kellerraum zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es einen gemeinschaftlichen Wasch- und Trockenraum sowie einen abschließbaren Fahrradschuppen.Die Dachgeschosswohnung ist langfristig vermietet und erzielt derzeit eine Jahresnettokaltmiete von 6.151 €. Eine Mieterhöhung ist bereits zum 01.01.2027 mit 6.540 € vereinbart. Die drei weiteren Wohneinheiten stehen ab dem 01.08. zur Neuvermietung zur Verfügung und bieten damit die Möglichkeit einer marktgerechten Neuvermietung.Der Garten kann je nach Nutzungskonzept gemeinschaftlich genutzt oder der Hochparterrewohnung zugeordnet werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im Vorgartenbereich Stellplätze zu schaffen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständigen Behörden.

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