Objektdaten
Objektbeschreibung
In zentraler Lage von Morsum auf Sylt bietet dieses großzügige und sehr gepflegte Grundstück mit 1.377 m² eine ideale Gelegenheit für alle, die sich den Traum vom eigenen Zuhause auf der Insel erfüllen möchten.Der bestehende Altbestand mit einer Gesamtfläche von ca. 132,95 m² zzgl. Keller und Spitzboden befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand, sodass ein Neubau die naheliegende Option darstellt.Nach erster Einschätzung und Rücksprache mit einem ortserfahrenen Architekten bestehen attraktive Möglichkeiten zur Neubebauung: Denkbar sind ein Einfamilienhaus unter Reet, ein Doppelhaus unter Reet oder ein Dreiparteienhaus mit Hartdach. Für zusätzlichen Komfort kann bei einem Einfamilien- oder Doppelhaus zudem eine Doppelgarage realisiert werden.Das Grundstück liegt im BPlan Morsum Nr. 9 Sylt Ost und befindet sich im Allgemeinem Wohngebiet.Die maximale Grundfläche der baulichen Anlagen je Grundstück betragen gemäß BPlan 150 qm. Gemäß BPlan sind nur Einzelhäuser möglich. Die Traufhöhe darf einschließlich des Sockels bis 3 m über Terrain betragen. Die Außenmauern sind als rotes oder weißes Verblendmauerwerk herzustellen und können auch mit einem weißen Anstrich versehen werden.Der Dachüberstand darf zwischen 0,3 - 0,8 m betragen. Die Länge der Dachaufbauten darf 2/3 der jeweiligen Dachlänge nicht überschreiten, Drempel sind unzulässig.Garagen haben sich in der Gestaltung dem Hauptgebäude anzupassen und dürfen gemäß Bplan eine Fläche von max. 7x7m haben.Gemäß der 3. Änderung des BPlans Nr. 9 sind freistehende Nebenanlagen als Garten- und Spielhäuser in Holzbauweise bis zu 15 qm umbauten Raumes im hinteren Grundstücksbereichs zulässig. Hierbei darf die Dachneigung 30 Grad und die Firsthöhe 2,30m nicht überschritten werden.Ursprünglich war für das Gebiet ein Hartdach vorgeschrieben, welches aber durch die 8. Änderung des BPlans Nr. 9 durch eine Ausnahmeregelung für Reeteindeckungen aufgeweicht wurde.Bitte beachten Sie, dass sämtliche Bebauungsmöglichkeiten durch eine Bauvoranfrage final zu prüfen sind. Eine Ferienvermietung ist nicht zulässig, wodurch sich das Grundstück besonders für Eigennutzer eignet, die ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft auf Sylt gestalten möchten.Ähnliche Angebote
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