Objektdaten
Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein ca. 597 m² großes Grundstück in ruhiger Lage am Waldrand in Köln-Brück am Ende einer Anliegerstraße (vorletztes Grundstück vor dem Wald). Das ursprüngliche Grundstück mit dem darauf befindlichen Zweifamilienhaus hatte eine Größe von 1325 m² und wurde geteilt. Das mittlerweile verkaufte, hintere Grundstück (zweite Baureihe) mit dem Zweifamilienhaus hat links auf der Grenze am zu verkaufenden Grundstück ein Wegerecht eingetragen bekommen. Das Grundstück was wir jetzt verkaufen möchten liegt vorne an der kleinen Anliegerstraße. Direkt gegenüber vom Grundstück ist der Wald. Eine Bauvoranfrage haben wir noch nicht gestellt. Die ortsübliche Vergleichsbebauung nach §34 BauG lässt aber vermuten, dass man dort ein Einfamilienhaus oder zwei Doppelhaushälften errichten kann. Die anderen Grundstücke in der Straße sind meistens vorne bebaut, es gibt aber auch Grundstücke, die in der zweiten Reihe bebaut wurden - so wie das ursprüngliche Grundstück des zu verkaufenden Grundstücks hier bebaut wurde. In der Straße stehen auch einige Häuser mit mehrgeschossiger Bauweise (3-geschossig). Das Grundstück ist relativ viereckig geschnitten und hat an der Straßenfront eine Länge von ca. 26 m. Auf der linken Seite ist das Grundstück gemäß der neuen Flurkarte nach der Teilung ca. 21 m tief, auf der rechten Seite von der Straße aus gesehen ist das Grundstück ungefähr 26 m tief. Das Wegerecht für das dahinterliegende Zweifamilienhaus befindet sich Links an der Grundstücksgrenze. Die beiden Nachbargrundstücke sind ebenfalls bebaut. Das Nachbargrundstück rechts daneben wurde mit zwei Baukörpern, die miteinander verbunden sind, ziemlich mittig bebaut, der vordere Teil des Grundstückes ist unbebaut. Das Grundstück links daneben ist relativ dreieckig und wurde mittig bebaut, der vordere Teil des Grundstücks ist auch hier unbebaut. Der aktuelle Preis für Bauland in dieser Lage liegt laut Boris NRW bei 980 EUR je m². Laut dem Geoportal der Stadt Köln gibt es an der Stelle keinen offiziellen Bebauungsplan es gilt also § 34 BauG - Nachbarschaftsbebauung. Auf dem Grundstück befinden sich derzeit einige Sträucher und Obstbäume. Eine Anfrage beim Bauamt und beim Amt für Altlasten hat ergeben, dass das Grundstück frei von Baulasten ist und frei von Altlasten.Ähnliche Angebote
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