Ankündigungspflicht

Die Ankündigungspflicht ist die Pflicht des Vermieters, den Mieter rechtzeitig von bestimmten Ereignissen in Kenntnis zu setzen, d.h. den Mieter umfassend zu informieren. Im BGB ist geregelt, dass der Vermieter ‚Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache, zur Einsparung von Energie oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraums (BGB § 554) dem Mieter drei Monate vor Beginn der Maßnahme schriftlich mitzuteilen hat. Ferner regelt das Gesetz, dass der Vermieter die Pflicht hat, den Mieter über Art, Umfang, Beginn, voraussichtliche Dauer sowie über die voraussichtliche Erhöhung des Mietzinses schriftlich zu informieren hat.

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