Aufteilungsplan

Unter einem Aufteilungsplan versteht man eine Bauzeichnung, die mindestens im Maßtab 1:100 gefertigt wurde.

Der Aufteilungsplan beinhaltet Grundrisse, Schnitte und Ansichten eines Gebäudes, sowie seiner Einrichtungen wie Tiefgarage, Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschosse und Dachgeschoss. Dabei werden die Einrichtungen wie Stellplätze, Keller, Wohnungen und Dachböden fortlaufend nummeriert. Die zu einer Wohnung zugehörigen Keller, Speicher, Garagen und Stellplätze werden mit der gleichen Nummer bezeichnet.

Die Baubehörde stempelt oder siegelt den Aufteilungsplan und zeichnet ihn ab. Ohne gültigen Aufteilungsplan kann kein Sondereigentum an einer einzelnen Wohnung begründet werden, d.h. die Wohnung kann nicht verkauft oder einzeln vererbt werden.

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