Bauträgervertrag

Wenn ein Unternehmen eine Immobilie in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erbaut und dann die fertige Immobilie inklusive dem Grundstück an den Käufer überträgt, dann spricht man von einem Bauträgervertrag. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Bauträgervertrag befinden sich in der Makler- und Bauträgerverordnung. Darin sind zahlreiche Regeln, die den Schutz des Käufers bezwecken, enthalten. Beim Bauträgervertrag sind vor allem die Bestandteile – Zahlung nach Baufortschritt, – Gewährleistung und -Haftung gesetzlich geregelt. Der Bauträgervertrag ist notariell zu beurkunden. Der Notar hat beide Seiten – Bauträger und -Käufer dabei neutral im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zu beraten.

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