Bieterverfahren

Das Bieterverfahren, auch private Bieterverfahren dient dem Ziel, eine Immobilie möglichst rasch und marktnah zu verkaufen. Zunächst wird die Immobilie gegen Gebot angeboten und beworben. In der Angebotsphase wird jedem Interessenten ein Besichtigungstermin eingeräumt. Mit Beginn der Gebotsphase werden alle Interessenten nochmals zu einem Besichtigungstermin geladen.

Durch das möglichst zahlreiche Erscheinen der Interessenten zum letzten Besichtigungstermin entsteht eine Konkurrenzsituation, die dazu führt, dass Interessenten dazu neigen, den maximalen Preis zu bieten. In der zeitlich begrenzenten Bietphase wird den Interessenten in mehreren Bietrunden das jeweils höchste Gebot der Runde angezeigt. Mit Ende der letzten Bieterrunde steht dann das Höchstgebot fest.

Allerdings ist der Verkäufer beim privaten Bieterverfahren nicht verpflichtet, zu diesem Gebot zu verkaufen. Um dies kenntlich zu machen, muss in jeder Werbung und im Exposé der Vermerk: ‚Eigentümerzustimmung vorbehalten‘ stehen. Auch darf das Bieterverfahren nicht als Auktion bezeichnet werden, denn bei einer Auktion gilt die Zuschlagspflicht des Anbieters.

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