Energieausweis

auch Energiepass: für ein Gebäude erstellter Ausweis, der die Kosten des Energieverbrauchs darlegt. Er dient dazu, Gebäude hinsichtlich ihrer Energieeffizienz für Mieter und Käufer vergleichbar zu machen.

Der Energieausweis stuft ein Haus in eine Energieeffizienzklasse von A+ (höchste Energieeffizienz) über A, B, C, D, E, F, G bis H (hoher Energieverbrauch) ein. Der errechnete Wert wird in einer Skala mit einem Farbverlauf von grün bis rot eingetragen. Befindet sich der Wert im grünen bis gelben Bereich, dann signalisiert das für ein Gebäude eine vergleichsweise gute Energieeffizienz.

Verkäufer sowie Vermieter sind verpflichtet, den Ausweis unaufgefordert ihren Interessenten bei Vermietung oder Verkauf vorzulegen. Der Ausweis darf nicht älter als 10 Jahre sein. Bestimmte Gebäude, wie z.B. denkmalgeschützte Immobilien sind von der Ausweispflicht ausgenommen.  Es gibt zwei Arten von Ausweis-Typen

  • der Bedarfsausweis bei dem der Energieverbrauch rechnerisch auf Basis der für ein Wohngebäude verwendeten Baustoffe, Fenster, Dämmung, des Heizungssystems, der eingesetzten Energiequellen und der Nutzfläche des Gebäudes berechnet wird.
  • Der Verbrauchsausweis, bei dem der Energieverbrauch eines Gebäudes anhand des durchschnittlichen Verbrauchs der letzten drei Jahre gerechnet wird.

Mit der zunehmenden Bedeutung eines effizienten Energieverbrauchs sollen Eigentümer von Wohngebäuden zukünftig dazu verpflichtet werden, die Energieeffizienz ihrer Häuser auf einen EU-weiten Mindest-Energiestandard zu bringen.

Weiterführende Infos:

Haus verkaufen – warum die Energieeffizienzklasse jetzt so wichtig ist

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