Fehlbelegungsabgabe

Im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus wird eine sogenannte Fehlbelegungsabgabe von den Mietern gefordert, die eine geförderte Wohnung anmieten, obwohl sie sich eine (teurere) Wohnung zu Marktkonditionen leisten könnten. Diese Mieter haben als Ausgleich einen Erhöhungsbetrag auf die Sozialmiete zu leisten, die sogenannte Fehlbelegungsabgabe. Dadurch kann eine Sozialwohnung auch an einen Nichtbedürftigen vermietet werden, wenn sich kein bedürftiger Mieter findet. Die Fehlbelegungsabgabe hat den Zweck, den in der Regel teuren Leerstand einer Sozialwohnung zu vermeiden.

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