Forderung

Im rechtlichen Sinne bezeichnet die Forderung einen konkreten schuldrechtlichen Anspruch- sogenanntes ‚Schuldverhältnis im engeren Sinne‘, der auf einem Schuldverhältnis im weiteren Sinn basiert. Das Recht der Schuldverhältnisse ist im BGB unter §§ 241 ff geregelt. Die Forderung auf Zahlung des Mietzinses basiert auf einem Mietverhältnis, dem Mietvertrag.

Die häufigsten Forderungen im Bereich der Wohnungswirtschaft sind:

– Mietforderungen der Vermieter gegenüber den Mietern,

-Darlehensforderungen von Darlehensgebern für die Finanzierung von Wohneigentum, für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie für Neubaumaßnahmen.

Das Gegenteil von Forderungen sind Verbindlichkeiten.

Bewerte unseren Artikel

Durchschnitt: 0 (0 )

To top