Formvorschrift

Die Formvorschrift ist eine gesetzliche Bestimmung, nach der ein Rechtsgeschäft nur in einer bestimmten Form wirksam vorgenommen werden kann. Der Zweck der Formvorschriften besteht entweder darin, den Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäftes und dessen Inhalt genau festzulegen, einen hinreichenden Beweis hierfür zu sichern oder die Parteien vor einem übereilten Vertragsabschluss zu bewahren. In verschiedenen Fällen haben die Formvorschriften aber auch eine Kontrollfunktion für bestimmte Behörden. Es gibt verschiedene Formvorschriften. Die Schriftform §§ 126- 129 BGB, die Textform, die öffentliche Beglaubigung, die notarielle Beurkundung und die öffentliche Beurkundung. So gilt zum Beispiel für Mietverträge über Grundstücke, Wohn- und Geschäftsräume die Schriftform. Ein Mietvertrag muss also schriftlich formuliert werden. Immobilienkäufe sowie alle Grundstückskaufgeschäfte müssen darüber hinaus notariell beurkundet werden. Hier muss also ein Notar das Geschäft besiegeln.

siehe auch

Mietvertrag

Kaufvertrag

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