Grunderwerbssteuer
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Grunderwerbssteuer
Bei der Grunderwerbssteuer handelt es sich um eine Steuer, die in Deutschland vom Käufer eines Grundstücks zu entrichten ist. Sie fällt an:
- Beim Verkauf
- Bei der Übereignung und
- Bei der Versteigerung eines Grundstücks oder einer Immobilie.
Der Empfänger der Grunderwerbssteuer sind die Bundesländer, welche seit dem 01.06.2006 die Höhe der Steuer selbst festlegen können. Allerdings soll die Grunderwerbssteuer bis Ende 2019 reformiert werden, daher können sich die nachfolgenden aktuell gültigen Steuersätze ändern:
Bundesland | Grunderwerbssteuer in % vom Kaufpreis |
Baden-Württemberg | 5,0% |
Bayern | 3,5% |
Berlin | 6,0% |
Brandenburg | 6,5% |
Bremen | 5,0% |
Hamburg | 4,5% |
Hessen | 6,0% |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,0% |
Niedersachsen | 5,0% |
Nordrhein-Westfalen | 6,5% |
Rheinland-Pfalz | 5,0% |
Saarland | 6,5% |
Sachsen | 3,5% |
Sachsen-Anhalt | 5,0% |
Schleswig-Holstein | 6,5% |
Thüringen | 6,5% |
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