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Grunderwerbsteuer

Kurz erklärt

Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine Steuer, die in Deutschland vom Käufer eines Grundstücks zu entrichten ist.

Sie heißt korrekt Grunderwerbsteuer mit einem „s“ — das Gesetz dazu ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG); die verbreitete Schreibweise „Grunderwerbssteuer“ ist ein Rechtschreibfehler. Sie fällt an:

  • Beim Verkauf
  • Bei der Übereignung und
  • Bei der Versteigerung eines Grundstücks oder einer Immobilie.

Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Bundesland, in welchem sich die Immobilie befindet und sie berechnet sich in Prozent vom Kaufpreis. 

Beispiel: Kaufpreis für Haus mit Grundstück in Hessen: 500.000 Euro. Die Grunderwerbsteuer in Hessen beträgt 6%. Der Käufer hat neben dem Kaufpreis eine Grunderwerbsteuer von 500.000 € x 0,06 = 30.000 Euro an das Finanzamt in Hessen zu bezahlen.

Der Empfänger der Grunderwerbsteuer sind die Bundesländer, welche seit dem 01.09.2006 die Höhe der Steuer selbst festlegen können. Bayern ist das einzige Land, das diese Möglichkeit nie genutzt hat und bis heute bei 3,5 % geblieben ist. 

Bundesland Grunderwerbsteuer in % vom Kaufpreis (Stand Juli 2026)
Baden-Württemberg 5,0%
Bayern 3,5%
Berlin 6,0%
Brandenburg 6,5%
Bremen 5,5%
Hamburg 5,5%
Hessen 6,0%
Mecklenburg-Vorpommern 6,0%
Niedersachsen 5,0%
Nordrhein-Westfalen 6,5%
Rheinland-Pfalz 5,0%
Saarland 6,5%
Sachsen 5,5%
Sachsen-Anhalt 5,0%
Schleswig-Holstein 6,5%
Thüringen 5,0%

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