Die Kosten für den täglichen Betrieb eines Mehrparteienhauses werden durch das Hausgeld gedeckt. Dabei zahlen die Wohnungseigentümer monatlich einen festgelegten Betrag, der sich aus den tatsächlichen Nebenkosten des Gebäudes ergibt und von einem Verwalter oder dem Haussachverband berechnet wird. Im Gegensatz zu anderen Kostenarten wie Zinsen oder Rücklagen für Renovierungsarbeiten, die in der Wohnungseigentümerkasse abgelegt werden, fließen die im Hausgeld enthaltenen Beträge direkt in den Haushalt des Gebäudes ein.
Das Hausgeld wird jedes Jahr neu festgelegt und basiert auf einer Voranschlagabrechnung, die von einem Sachverständigen erstellt wird. Diese Abrechnung berücksichtigt nicht nur die tatsächlichen Kosten der vergangenen Jahre, sondern auch prognostizierte Ausgaben für den kommenden Betriebsjahrabschnitt. Es ist daher wichtig, regelmäßig das Hausgeld zu überprüfen und mögliche Einsparungen im Haushalt anzustreben.
Für Mieter kann es verwirrend sein, zwischen dem Hausgeld und dem Wohngeld zu unterscheiden. Letzteres beinhaltet oft nicht nur den Betrag für Nebenkosten, sondern auch die Miete selbst sowie andere Gebühren wie Reinigungskosten oder Fernsehgebühren. Es ist daher wichtig, im Vertrag genau festgelegt zu haben, welche Kosten in das Hausgeld einbezogen sind und welche nicht.
Für Vermieter und Käufer bedeutet es, sich mit den tatsächlich anfallenden Nebenkosten des Gebäudes vertraut zu machen und gegebenenfalls auch einen Sachverständigen hinzuziehen. Dies hilft bei der rechtzeitigen Erkennung von Kostenüberschüssen oder -senkungen und trägt zur finanziellen Transparenz im Verwaltungsbereich bei.
