Sie besteht aus drei Teilen: Wärmeerzeuger (Kessel, Wärmepumpe, Fernwärmeübergabestation), Verteilung (Rohre, Pumpen, Regelung) und Wärmeabgabe (Heizkörper oder Fußbodenheizung). Ein Fehler in einem der drei Teile lässt sich durch die anderen nicht ausgleichen.
Nach Wärmeerzeuger: Gas- und Ölkessel, Fernwärme, Pelletkessel, Holzheizung, Elektrodirektheizung — und die Wärmepumpe, die Umweltwärme aus Luft, Erdreich (Geothermie) oder Grundwasser nutzt und dafür Strom aufwendet. Häufig ergänzt um Solarthermie oder eine Photovoltaikanlage, deren Strom die Wärmepumpe speist.
Nach Verteilung: Zentralheizung (ein Erzeuger für das ganze Haus), Etagenheizung (einer je Wohnung), Einzelöfen. Die Bauart entscheidet mit darüber, wie abgerechnet wird: Nur bei zentraler Versorgung greift die Heizkostenverordnung.
Seit 2024 muss jede neu eingebaute Anlage zu 65 % mit erneuerbaren Energien laufen (GEG). Bestandsanlagen dürfen bleiben und repariert werden.
Der unterschätzte Hebel ist der hydraulische Abgleich: Er sorgt dafür, dass jeder Heizkörper genau die Wassermenge bekommt, die er braucht. Er kostet wenig, spart spürbar — und ist bei größeren Gebäuden inzwischen vorgeschrieben. Ohne ihn läuft selbst eine neue Wärmepumpe ineffizient.
Für Käufer: Baujahr und Zustand der Anlage gehören zu den teuersten Posten nach dem Kauf. Ein 25 Jahre alter Kessel ist eine fällige Investition, kein Detail.
