Kaufpreisfälligkeit

Die Kaufpreisfälligkeit bestimmt, wann der Kaufpreis für eine Sache durch den Käufer an den Verkäufer zu zahlen ist. Für bestimmte Arten von Kaufgeschäften oder Kaufsachen ist die Kaufpreisfälligkeit gesetzlich geregelt. Beim Erwerb einer gebrauchten Wohnung ist gesetzlich geregelt, dass der Kaufpreis vom Käufer erst dann an den Verkäufer zu entrichten ist, wenn zu Gunsten des Käufers im Grundbuch an rangrichtiger Stelle eine Auflassungsvormerkung eingetragen wurde. Dies dient dem Schutz des Käufers. Beim Erwerb eines Neubaus regelt die Makler- und Bauträgerverordnung, dass der Kaufpreis in Raten nach Baufortschritt vom Käufer an den Verkäufer zu zahlen ist. Es soll nur der Teil des Neubaus bezahlt werden, der in der Natur bereits hergestellt ist.

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