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Kostenmiete

Kurz erklärt

Die Kostenmiete ist die zulässige Höchstmiete im preisgebundenen Wohnungsbau.

Die Kostenmiete ist die zulässige Höchstmiete im preisgebundenen Wohnungsbau. Sie orientiert sich nicht am Markt, sondern an den tatsächlichen laufenden Aufwendungen für die Wohnung — daher der Name.

Sie deckt im Kern zwei Blöcke: die Kapitalkosten (Zinsen und Tilgung der Finanzierung) und die Bewirtschaftungskosten — Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis, Abschreibung. Betriebskosten kommen als Umlage obendrauf; sie sind nicht Teil der Kostenmiete.

Der Gegenbegriff ist die Vergleichsmiete: Während diese abbildet, was am Markt für vergleichbare Wohnungen gezahlt wird, bildet die Kostenmiete ab, was die Wohnung kostet. Solange die Bindung läuft, gilt die Kostenmiete; läuft sie aus, darf bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden.

Historischer Hinweis: Das detaillierte Kostenmietrecht der II. Berechnungsverordnung gilt nur noch für Altbestände des ersten Förderwegs. Im neuen, seit 2006 den Ländern unterstehenden Förderrecht arbeiten die meisten Länder mit unmittelbar festgelegten Bewilligungsmieten statt mit der klassischen Kostenmietberechnung.

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