Makler

In der Immobilienwirtschaft handelt es sich bei einem Makler um einen Vermittler von Verträgen zwischen den Anbietern und Nachfragern am Immobilienmarkt.

Der Makler informiert über aktuelle Vertragsmöglichkeiten am Markt, er vermittelt Grundstückskaufverträge, Mietverträge, Pachtverträge oder sonstige Verträge, bei denen der Vertragsgegenstand eine Immobilie ist und er bietet seinen Auftraggebern Beratung an. Im BGB §§ 652 ff wird unter den Informationspflichten des Maklers der Nachweis von Vertragsabschlussgelegenheiten verstanden. In der Regel handelt es sich bei einem Nachweis um die Nennung des potentiellen Vertragspartners mit seinen Kontaktdaten oder um die Nennung eines Objektes und dessen Eigentümers. Der Immobilienmakler benötigt eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung. Dabei werden der Maklertätigkeit die Eigenschaften Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht zugeordnet.

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