Maklerkosten

Bei den Maklerkosten handelt es sich in der Regel um erfolgsabhängige Provisionen, die als Prozentsatz des Kaufpreises für den vermittelten Vertrag zu entrichten sind. Abhängig von Objektart, Kaufpreishöhe und Region werden Provisionen zwischen 1% und 6% des Kaufpreises vereinbart. Die Maklerkosten zählen beim Immobilienerwerb neben den Notargebühren, den Grunderwerbssteuern und den Kosten für das Grundbuchamt zu den sogenannten Nebenerwerbskosten. Bei einem Mietgegenstand bemessen sich die Maklerkosten an der Kaltmiete. Bei Mietwohnungen, die über einen Makler vermittelt werden, sind i.d.R. zwei Monatskaltmieten als Provision an den Makler zu entrichten.

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