Mehrheitsbeschluss

Im Wohnungseigentumsgesetz, abgekürzt WEG ist geregelt, wie die Eigentümer eines Wohnhauses Angelegenheiten in Bezug auf ihr Haus regeln können. Prinzipiell treffen sich die Eigentümer in einer vom Hausverwalter einzuberufenden Eigentümerversammlung, bei der über die vorher festgelegten Tagesordnungspunkte Beschlüsse zu fassen sind. Ein Mehrheitsbeschluss kommt dann zustande, wenn die anwesenden und stimmberechtigten Eigentümer mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile vertreten. Das WEG regelt desweiteren, bei welchen Angelegenheiten Mehrheitsbeschlüsse und bei welchen Angelegenheiten einstimmige Beschlüsse für deren Wirksamkeit zu fassen sind. Ein Mehrheitsbeschluss ,§25 WEG, kommt dann zustande, wenn die anwesenden und stimmberechtigten Eigentümer mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile vertreten.

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