In der Wohnungseigentumsgesetzgebung wird festgelegt, wie die Eigentümer eines Mehrfamilienhauses gemeinsam Entscheidungen treffen können. Die Regelung findet sich im § 25 des Wohnungseigentumsrechts (WEG). Bei einer Eigentümerversammlung müssen bestimmte Angelegenheiten mit einem Mehrheitsbeschluss oder sogar einstimmigen Beschluss abgestimmt werden, je nach Schwere der zu regelnden Sache. Ein Mehrheitsbeschluss ist dann wirksam, wenn die anwesenden und stimmberechtigten Eigentümer mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile vertreten.
Für kleinere Angelegenheiten wie den Hausverwalterwechsel oder Kosten für kleinere Renovierungen reicht ein Mehrheitsbeschluss aus. Diese Entscheidungen müssen lediglich von einer Stimmgewalt, die über 50 % der Gesamtfläche repräsentiert wird, getroffen werden. Für bedeutendere Angelegenheiten wie die Überarbeitung des Hausordnungsprotokolls oder größere Umbauten muss hingegen einstimmiger Beschluss gefasst werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Miteigentümer den Anruf zur Versammlung erhalten und seine Stimme abgeben kann. Falls Sie als Eigentümer nicht an der Versammlung teilnehmen können, sollten Sie einen Vertreter benennen, um Ihre Interessen zu vertreten. Ein solcher Vertretungsvertrag sollte vorab mit dem potenziellen Vertreter ausgemacht werden und schriftlich festgehalten sein.
In manchen Fällen kann es schwierig sein, eine Mehrheitsbeschluss zu erzielen. In derartigen Situationen ist es ratsam, einen Vermieter- oder Mieterverband zu konsultieren, um Unterstützung bei der Erreichung eines Kompromisses zu erhalten.
