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Mietnomaden

Kurz erklärt

„Mietnomaden" ist ein umgangssprachlicher — kein rechtlicher — Begriff für Mieter, die eine Wohnung beziehen, von Anfang an keine oder kaum Miete zahlen und sich der Räumung möglichst lange entziehen.

Ein Gesetz, das den Begriff definiert, gibt es nicht.

Das Problem für Vermieter ist real, aber seltener als die mediale Aufregung vermuten lässt. Der Schaden entsteht nicht nur durch den Mietausfall, sondern durch die Dauer: Bis zu einem Räumungstitel und der Zwangsräumung vergehen Monate, in denen keine Miete fließt und Verfahrenskosten auflaufen. Oft bleibt die Wohnung zudem beschädigt oder vermüllt zurück.

Was Vermieter im Vorfeld tun können — der wirksame Schutz liegt vor der Unterschrift, nicht danach:

  • Selbstauskunft und Einkommensnachweise verlangen;
  • Bonitätsauskunft einholen;
  • Vorvermieterbescheinigung über Mietschuldenfreiheit;
  • eine Kaution (bis drei Nettokaltmieten) vereinbaren und vor Übergabe einfordern.

Ist es passiert, hilft schnelles Handeln: Bei zwei Monaten Rückstand ist die fristlose Kündigung möglich (§ 543 BGB), und eine zügige Räumungsklage verkürzt den Schaden. Die günstigere Berliner Räumung senkt die Kosten der Vollstreckung.

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