Miteigentumsanteil

Wenn ein Mehrfamilienhaus in einzelne Wohnungen unterteilt wird, um das Eigentum an einer Wohnung zu begründen, dann wird jeder Wohnung ein Miteigentumsanteil (MA) an dem Mehrfamilienhaus inklusive Grundstück zugeordnet. Miteigentumsanteile werden als Bruch in 1000er Stückelung und bei großen Häusern mit vielen Wohnungen auch in 10.000er Anteilen ausgewiesen. Der Schlüssel für die Berechnung wird häufig anhand der Wohnfläche einer Wohnung im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche des Hauses gewählt. Der Miteigentumsanteil spielt bei der Eigentümerversammlung eine Rolle. Diese ist nur dann beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Miteigentumsanteile vertreten ist. Auch bei der Verteilung bestimmter Kosten, wie z.B. Grünanlagenpflege, Instandhaltung von Zuwegungen und gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen können die Kosten entsprechend der MA auf die Wohnungseigentümer verteilt werden.

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