Nachhaltigkeit

unter Nachhaltigkeit versteht man einen andauernden Zustand oder eine andauernde Handlung. Die Nachhaltigkeit spielt z.B. in der Gewerbeordnung für Makler eine Rolle. So hat ein Makler die Erlaubnis nach Gewerbeordnung, § 34c einzuholen, wenn seine Tätigkeit durch Selbständigkeit, durch die Erzielung eines Gewinnes und durch Nachhaltigkeit geprägt ist. Wer nur gelegentlich eine erlaubnispflichtige Tätigkeit wie das Makeln ausübt, bedarf keiner Gewerbeerlaubnis.

Bewerte unseren Artikel

Durchschnitt: 0 (0 )

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

For security, use of Google's reCAPTCHA service is required which is subject to the Google Privacy Policy and Terms of Use.

I agree to these terms.

To top