unter Nachhaltigkeit versteht man einen andauernden Zustand oder eine andauernde Handlung. Die Nachhaltigkeit spielt z.B. in der Gewerbeordnung für Makler eine Rolle. So hat ein Makler die Erlaubnis nach Gewerbeordnung, § 34c einzuholen, wenn seine Tätigkeit durch Selbständigkeit, durch die Erzielung eines Gewinnes und durch Nachhaltigkeit geprägt ist. Wer nur gelegentlich eine erlaubnispflichtige Tätigkeit wie das Makeln ausübt, bedarf keiner Gewerbeerlaubnis.