Pfandbrief

Jedes Kreditinstitut, das die erforderliche Erlaubnis von der BaFin (Finanzdienstleistungsaufsicht) hat, kann Pfandbriefe als Refinanzierungsmittel einsetzen. Der Pfandbrief ist eine Anleihe, die von der Bank begeben wird. Der Pfandbrief bietet regelmäßig eine etwas höhere Rendite als eine Bundesanleihe bei vergleichbarer Sicherheit. Die Bonität eines Pfandbriefes beruht – auf der direkten Verknüpfung des Pfandbriefes mit den in der Deckungsmasse enthaltenen Darlehen, die für die Finanzierung von Immobilien und Schiffen ausgegeben werden. Im Falle der Insolvenz der Bank werden zuerst die Pfandbriefgläubiger befriedigt, – die aus der Vergabe von Pfandbriefen eingenommenen Mittel dürfen nur zu maximal 60% auf den Beleihungswert der beliehenen Immobilie ausgereicht werden, -die zu beleihenden Immobilien müssen einer vorsichtigen und dauerhaften Bewertung unterzogen werden. Im Pfandbriefgesetz (PfandBG) §§ 1-7 sind diese Tatbestände geregelt.

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