Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren ist eine spezielle Form der Wertermittlung von Immobilien und ist geregelt in der Wertermittlungsverordnung (§§21 bis 25 WertV). Es wird nur für spezielle Immobilien wie z.B. Fabrikanlagen, Infrastruktureinrichtungen und kulturellen Immobilien angewendet. Der Wert der Immobilie wird hierbei nach den Kosten der Herstellung bzw. nach den Kosten der Wiederbeschaffung ermittelt. Erzielbare Mieteinnahmen bleiben unberücksichtigt. Früher wurde das Sachwertverfahren auch auf selbstgenutzte Wohnimmobilien angewendet. Heute wird für diese Immobilienart das Vergleichswertverfahren herangezogen, da es die Entscheidungskriterien der Selbstnutzer stärker berücksichtigt.

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