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Solaranlage

Kurz erklärt

Eine Solaranlage wandelt Sonnenenergie in eine nutzbare Energieform um.

Der Begriff ist ein Oberbegriff — dahinter stehen zwei grundverschiedene Techniken, die im Alltag oft verwechselt werden:

  • Solarthermie erzeugt Wärme. Kollektoren erhitzen eine Flüssigkeit, die Trinkwasser und teils die Heizung unterstützt. Eine übliche Anlage deckt etwa 60 % des Energiebedarfs für Warmwasser.
  • Photovoltaik erzeugt Strom. Module wandeln Licht direkt in elektrische Energie um, die im Haus verbraucht, gespeichert oder ins Netz eingespeist wird.

Für den Ertrag zählen Dachfläche, Ausrichtung und Neigung. Als Faustregel gilt Süd bei etwa 30 Grad als optimal; Ost-West-Ausrichtungen liefern etwas weniger, dafür gleichmäßiger über den Tag — was beim Eigenverbrauch von Strom ein Vorteil sein kann.

Das Verhältnis der beiden Techniken hat sich verschoben: Weil Photovoltaikmodule stark im Preis gefallen sind und der erzeugte Strom auch eine Wärmepumpe betreiben kann, wird die Dachfläche heute meist für Photovoltaik genutzt statt für Solarthermie. Rechtlich rückt die Solaranlage vom Wunsch zum Anspruch: Seit dem 17. Oktober 2024 zählen Steckersolargeräte („Balkonkraftwerke“) zu den privilegierten baulichen Veränderungen. Wohnungseigentümer haben einen Anspruch nach § 20 Abs. 2 WEG, Mieter einen Anspruch auf Gestattung nach § 554 Abs. 1 BGB — verweigern darf der Vermieter nur aus triftigem Grund. Seit Mai 2024 dürfen solche Geräte zudem 800 statt 600 Watt einspeisen und werden nur noch vereinfacht im Marktstammdatenregister angemeldet.

Bei Förderung und Einspeisevergütung ändern sich die Sätze laufend. Maßgeblich sind das EEG, die Programme der KfW und die Landesförderbanken — vor der Planung dort den aktuellen Stand abfragen, nicht auf Zahlen aus zweiter Hand verlassen.

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