Staffelmiete

Bei einer Staffelmiete wird der Mieter in Abständen, die mindestens 1 Jahr betragen müssen, durch den Mietvertrag verpflichtet, eine ansteigende Grundmiete zu entrichten. Die Staffelmietbeträge müssen in Euro ausgewiesen sein. Prozentuale Angaben für die Staffelmiete sind unzulässig. Die Staffelmiete kann nur für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren vereinbart werden. Während der Gültigkeit der Staffel kann die Grundmiete nicht anderweitig, z.B. durch Modernisierungsumlagen, erhöht werden. Staffelmietverträge dienen in der Regel dazu, in Wohnungsmärkten mit mangelnder Transparenz Mieterhöhungen zu erwirken. Allerdings sind bei entspannten Wohnungsmärkten Staffelmietvereinbarungen kaum durchsetzbar.

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Ratgeber für Vermieter

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