Ein Tafelgeschäft ist ursprünglich ein anonymes Bankschaltergeschäft: Wertpapiere werden „über die Tafel“ (den Bankschalter) gegen Bargeld gekauft oder verkauft, ohne dass die Papiere auf einem Depot des Kunden verbucht werden. Der Kunde nimmt die effektiven Stücke mit; die Bank kennt seinen Namen nicht zwingend.
Für die Immobilienwelt ist der Begriff nur am Rande von Bedeutung — und zwar als Warnsignal: Weil Tafelgeschäfte anonym und bar abgewickelt wurden, galten sie als Weg zur Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Deshalb sind sie heute weitgehend zurückgedrängt: Das Geldwäschegesetz verlangt bei Bargeschäften ab bestimmten Schwellen die Identifizierung des Kunden, und beim Immobilienkauf ist die Barzahlung des Kaufpreises praktisch ausgeschlossen — er läuft über notarielle Abwicklung und Überweisung.
Nicht verwechseln: Wenn zwei Makler zusammenarbeiten — der eine hat das Objekt, der andere den Käufer — und sich die Provision teilen, heißt das Gemeinschaftsgeschäft (oder Metageschäft), nicht Tafelgeschäft. Die beiden Begriffe werden gelegentlich verwechselt.
Für Immobilienkäufer praktisch relevant ist vor allem eines: Der Kaufpreis einer Immobilie lässt sich nicht anonym oder bar „über die Tafel“ bezahlen. Herkunft und Fluss des Geldes müssen nachvollziehbar sein — der Notar und die Bank sind zur Prüfung verpflichtet.
