Tafelgeschäft

Im Bereich der Makler verwendeter Begriff, der ein Geschäft bezeichnet, bei dem zwei oder mehrere Makler mitwirken. Wenn ein Makler z.B. von seinem Auftraggeber ein Grundstück zu veräußern hat, für das ein anderer Makler den Käufer vermittelt, so vereinbaren beide Makler ein Tafelgeschäft, bei dem die Provision des beauftragten Maklers unter beiden Maklern aufgeteilt wird. Tafelgeschäfte dienen dem Zweck, die Vermittlungschancen zu erhöhen, indem andere Makler an der Provision des beauftragten Maklers beteiligt werden. Manche Maklervereinigungen beruhen auf einer Organisation, die feste Regeln für die Tafelgeschäfte unter ihren Mitgliedern vorgeben. In der Praxis wird kritisiert, dass Tafelgeschäfte mit mehr als 3 Beteiligten praktisch undurchführbar sind, da es schwierig wird, gerechte Regeln für das Teilen der Provision aufzustellen und die Beteiligten entsprechend schlecht motiviert sind, den nötigen Einsatz für ein erfolgreiches Vermittlungsgeschäft zu zeigen.

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