Teileigentum
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Teileigentum
Wenn Wohnungseigentum begründet wird, dann wird stets auch das sogenannte Teileigentum gebildet. Das Teileigentum setzt sich zusammen aus: – dem Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen und -dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Beispiele für Teileigentum sind: Büros, Läden, Restaurants, Werkstätten, Schwimmbäder, Garagen. Das Teileigentum bildet zusammen mit dem Wohnungseigentum das Raumeigentum.
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