Unbedenklichkeitsbescheinigung

Für Grundstücksgeschäfte, die der Grunderwerbssteuer unterliegen, wird durch die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung sichergestellt, dass erst nach Zahlung der Grunderwerbssteuer der Grundstückskäufer rechtmäßiger Eigentümer des Grundstückes werden kann. Der Notar ist verpflichtet, die Grunderwerbssteuerstelle über alle diesbezüglichen Verträge zu informieren. Der Erwerber erhält dann einen Grunderwerbssteuerbescheid. Sobald die Zahlung der Steuer erfolgt ist, leitet die zuständige Behörde (in der Regel das Finanzamt) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an das Grundbuchamt weiter. Erst wenn diese Bescheinigung beim Grundbuchamt vorliegt, kann der Vollzug der Eigentumsumschreibung fortgeführt werden.

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