Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein wichtiger Bestandteil im Verfahren zur Umstellung des Grundbuchstandes bei der Übertragung eines Grundstücks. Sie entsteht nach der vollständigen Zahlung der Grunderwerbssteuer, die beim Kauf von Grundstücken fällig wird und durch das Finanzamt erhoben wird.
Der Notar informiert die Steuerbehörde über den Verkauf des Grundstücks und dessen Käufer. Nach erfolgreicher Abgabe der Steuer erhalten diese eine Bestätigung, den Grunderwerbssteuerbescheid. Dieser bescheinigt das Bezahlen der entsprechenden Steuern.
Nur wenn die Finanzbehörde bestätigt, dass alle Steuerforderungen erfüllt sind und keine weiteren Auffälligkeiten vorliegen, erhält der Käufer die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese wird dann an das Grundbuchamt gesandt. Ohne diese Bescheinigung kann das Grundbuch nicht aktualisiert werden und somit auch kein Recht übertragen werden.
Es ist wichtig, dass der Verkauf eines Grundstücks und dessen Übertragung auf den Käufer erst nach Vorliegen dieser Bescheinigung vollzogen wird. Daraus resultiert, dass die Annahme des Kaufpreises und die Übertragung der Besitzrechte zeitlich eng mit dem Zeitpunkt der Steuerabgabe zusammenfallen sollten.
Eine Fehlsteuererhebung oder Verzögerungen in der Steuerprüfung können zu verzögerten Geschäftsschließungsprozeduren führen. Daher sollte man frühzeitig die notwendigen Schritte zur Grunderwerbssteuerabgabe einleiten und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuziehen, um mögliche Probleme rechtzeitig erkennen und lösen zu können.
